Mobbing kann auf verschiedene Weisen stattfinden, so z.B. durch Schädigung der sozialen Beziehungen oder des Ansehens des Betroffenen. Die Ursachen sind in verschiedenen Bereichen zu suchen, beispielsweise in arbeitsorganisatorischen Mängeln, dem Führungsstil des Vorgesetzten oder dem Betriebsklima. Für den Einzelnen besteht die Möglichkeit, zu versuchen, die Konflikte in Einzelgesprächen oder durch Vermittlung des Betriebsrates beizulegen. Auf betrieblicher Ebene wird von den Gewerkschaften die Ausarbeitung eines "Belästigungsverbotes" empfohlen.
Mobbing ist eine traumatisierende Gewalterfahrung, mit zahlreichen möglichen seelischen und körperlichen Folgeerscheinungen und -erkrankungen.
Leider werden Mobbingfolgen häufig nicht als Trauma anerkannt. Mobbingopfern wird durch Symptomdiagnosen indirekt die Schuld für ihren Zustand zugewiesen. Dadurch werden sie erneut traumatisiert und stigmatisiert. Um diese erneute Traumatisierung zu vermeiden, ist zunächst Zuhören und Verstehen wichtig. 1
Häufig fühlen sich Menschen, die gemobbt werden, ohnmächtig und unterlegen. Sie brauchen Ermutigung und Unterstützung, sich rechtlichen und anderen Beistand zu suchen. Die Therapie soll helfen, aus der Ohnmachtsposition und den damit verbundenen Gefühlen herauszufinden.
Mobbing beinhaltet
immer auch eine stark kränkende Komponente. Die Ausgrenzung,
Verachtung und mangelnde Unterstützung z.B. durch Kolleginnen und Kollegen
führen zu Selbstzweifeln und mindern das Selbstwertgefühl. Therapie
hilft, sich gegen das Bild abzugrenzen, das die Mobber auf die gemobbte Person
legen wollen.
Wenn es gelingt, eigene Abwertungsmechanismen (durch negative Einreden) zu
durchschauen und zu durchbrechen, das Selbstwertgefühl zu stärken.
Schritte, wie die eigene Würde erfahren und gestärkt werden kann,
werden überlegt.
Die existentielle Bedrohung durch Mobbing führt zu Ängsten, Wut
oder Depression. So real und begründet diese Ängste auch sein mögen,
sie dürfen doch nicht die Seele überschwemmen und beherrschen. Die
Wut muss erfahrbar gemacht und ausgedrückt werden. Depression - oft durch
nach innen gerichtete Wut und Schuldgefühle verursacht - kann in Lebenskraft
verwandelt werden.
Die beim Mobbing erlittene Ungerechtigkeit kann zu Rachewünschen und
zur posttraumatischen Verbitterungsstörung (Post-Traumatic Embitterment
Disorder - PTED) führen.
Definition
Verfolgt man die Berichterstattung in den Medien,
scheint das Phänomen
Mobbing zu einer Art "Volkskrankheit" geworden zu sein - es häufen
sich Berichte von Betroffenen, die ihre Situation am Arbeitsplatz als belastend,
ja unerträglich erleben. Tatsächlich steigen durch eine verschärfte
Arbeitsmarktsituation Leistungsdruck und Konkurrenz in den Betrieben. Es
ist aber schwierig, die Grenze zwischen "normalen" beruflichen
und menschlichen Konflikten und Mobbing zu ziehen. Konflikte zwischen Kollegen
oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen bezeichnet man dann als Mobbing,
wenn die angegriffene Person unterlegen ist und systematisch während
einer längeren Zeit direkt oder indirekt angegriffen wird. Als Folge
dieser Angriffe erlebt der Betroffene erhebliche Diskriminierungen und
einen Ausstoß aus der beruflichen Gemeinschaft. Er sieht sich nicht
im Stande, sich zu wehren oder der Situation zu entfliehen.
Mobbing-Handlungen können sich auf verschiedenen Ebenen äußern. Häufig wird der Betroffene in seiner Möglichkeit eingeschränkt, sich mitzuteilen, z.B. durch ständiges Unterbrechen oder anhaltende Kritik. Auch werden seine sozialen Beziehungen innerhalb des Betriebes erschwert, z.B. durch Ignorieren des Kollegen oder Versetzung in ein abgelegenes Büro. Mobbing zeigt sich oft auch durch die Schädigung des sozialen Ansehens der Betroffenen; so werden beispielsweise Gerüchte verbreitet oder berufliche Entscheidungen in Frage gestellt. Häufig wird auch die Qualität der Arbeit eingeschränkt, indem der Betroffene z.B. sinnlose oder gar keine Aufgaben übertragen bekommt. Schließlich äußert sich Mobbing auch in Angriffen auf die Gesundheit, z.B. durch Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten oder gar durch sexuelle Übergriffe.
Der Mobbing-Prozess
Für die Betroffenen ist es meist schwierig zu benennen, wann das
Mobbing begonnen hat. Typischerweise steht am Anfang ein beruflicher Konflikt,
den man, weil er als belanglos eingeschätzt wird, nicht weiter beachtet.
Aus diesem ungelösten Konflikt kann ein Mobbing-Prozess entstehen,
bei dem der ursprüngliche Auslöser immer mehr in den Hintergrund
tritt und statt dessen persönliche Auseinandersetzungen geführt
werden. Der Betroffene wird in eine Außenseiterrolle gedrängt,
weil er z.B. von den Kollegen gemieden oder verleumdet wird.
Als Reaktion auf diese Behandlung zeigen sich Verhaltensweisen wie Rückzug,
Misstrauen oder Aggressionen - wodurch sich die Außenseiterrolle
des Betroffenen weiter verstärkt. Als Folge des Mobbings ist die Arbeitsfähigkeit
des Mitarbeiters häufig eingeschränkt: Aufgrund mangelnder Konzentration
unterlaufen ihm Fehler, es können psychosomatische Beschwerden auftreten,
die zu wiederholten Fehlzeiten führen. Für die Betroffenen kommt
durch Rügen oder Abmahnungen durch den Vorgesetzten eine weitere Belastung
hinzu.
Am Ende eines fortgeschrittenen Mobbing-Prozesses steht meist die Beendigung
des Arbeitsverhältnisses. Viele der Betroffenen kündigen selbst,
weil die Arbeitssituation für sie unerträglich geworden ist,
anderen wird - meist unter einem Vorwand - gekündigt. Da Mobbing häufig
zu psychosomatischen Krankheiten führt, werden einige der Betroffenen
aufgrund von Erwerbsunfähigkeit Frührentner.
Ursachen
Mobbing entsteht meist als Folge des Zusammentreffens
mehrerer ungünstiger
Umstände - Ursachen finden sich dabei typischerweise in folgenden
Bereichen:
Merkmale der Organisation: Oft gibt es in den betroffenen Betrieben arbeitsorganisatorische
Mängel. So schaffen z.B. hoher Zeitdruck, starre Hierarchien oder
große Verantwortung bei geringer eigener Handlungsmöglichkeit
ein betriebliches Klima das Mobbing begünstigt.
Führungsverhalten des Vorgesetzten: Nach neuesten Untersuchungen sind
in rund 70% aller Mobbing-Fälle Vorgesetzte für das Mobbing verantwortlich,
in den meisten Fällen, um den Beschäftigten dazu zu bringen,
von sich aus zu kündigen. In rund 80% der Fälle geht man von
einer Mitverantwortung von Führungskräften, z. B. auch durch
Führungsschwäche oder Konfliktscheue aus. Teilweise wird das
Mobbing von Kolleginnen und Kollegen stillschweigend gebilligt, da es als
produktive Konkurrenzauslese missverstanden wird, in anderen Fällen
kann Mobbing sogar "dienlich" sein, um anstehende Kündigungen
ohne einen Sozialplan durchzuführen zu können. Oft werden die
Konflikte am Arbeitsplatz vom Vorgesetzten aber einfach übersehen
und es gelingt deshalb nicht, den Mobbing-Prozeß noch frühzeitig
zu stoppen.
Die soziale Stellung des Betroffenen: Unter Umständen können
bestimmte Merkmale einer Person Auslöser für Konflikte am Arbeitsplatz
sein. So gehören vielfach sozial Benachteiligte, z.B. Behinderte,
Alleinerziehende, Ausländer oder sozial unsichere Personen zu den
Mobbing-Opfern. In einem angespannten Betriebsklima werden solche Personen
besonders leicht in eine Außenseiterrolle gedrängt.
Die "betriebliche Moral": In vielen Fällen liegt dem Mobbing
nicht eine geplante Schikane der Beteiligten zugrunde, sondern entsteht
aus Gedankenlosigkeit oder Desinteresse. Die durch den ursprünglichen
Konflikt ausgelösten Missstimmungen werden stillschweigend geduldet
und können so eine Eigendynamik entwickeln. In Betrieben, in denen
Mobbing-Handlungen nicht durch einen Großteil der Kollegen und den
Vorgesetzten akzeptiert werden, kann der Mobbing-Prozeß frühzeitig
erkannt und gestoppt werden.
Häufigkeit
Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes
und, nach einer neuen Studie des Landesinstituts für Sozialforschung von NRW (2002), erleben in
der Bundesrepublik etwa 1,5 Millionen der rund 35 Millionen Beschäftigten
Mobbing am Arbeitsplatz. Angesichts der sich verschärfenden ökonomischen
Krise und einer steigenden Arbeitslosigkeit ist damit zu rechnen, dass
sich der Druck auf die Beschäftigten auch in Form eines systematischen
Mobbings, noch erhöhen wird. Etwa 60% der Arbeitnehmer, die "freiwillig" kündigen,
geben als Ursache derartige Spannungen am Arbeitsplatz an. Bei einer Befragung
gaben 27% der Beschäftigten an, dass ihre berufliche Effektivität
durch Mobbing beeinträchtigt wird. Zunehmend sind auch Führungskräfte
betroffen, sie machen ca. 16% der Mobbing-Opfer aus. Das Netzwerk der Mobbing-Selbsthilfegruppen
schätzt das Mobbing-Risiko in manchen Bereichen als besonders hoch
ein, so beispielsweise: Im Erziehungs-, Sozial- und Gesundheitswesen, in
den öffentlichen Verwaltungen und in privaten Großbetrieben.
Gesundheitliche Mobbing-Folgen
Neben den betrieblichen Folgen wie Fehlzeiten, Kündigungen, Qualitätseinbußen
oder negatives Firmenimage die erhebliche Kosten verursachen, zeigen sich
auch Auswirkungen beim einzelnen Mitarbeiter.
Die Betroffenen verfallen ins Grübeln, zeigen Gedächtnisstörungen,
Niedergeschlagenheit, Gereiztheit oder auch Angstzustände. Körperlich äußert
sich der erlebte Stress z.B. durch Magenschmerzen, Herzklopfen, Rücken-
und Nackenschmerzen, Schweißausbrüche oder Atemnot. Häufig
wird auch der Schlaf in Mitleidenschaft gezogen: Einschlafstörungen
und Alpträume können dann zu einer weiteren Verschlechterung
der Leistungsfähigkeit beitragen. Neben den bereits erwähnten
Fehlzeiten und frühzeitigem Rentenbezug kann Mobbing auch zu Selbstmordversuchen
führen.
Rechtliches
Ein eigener Tatbestand Mobbing existiert bisher
weder im Straf-, Arbeits- noch im Zivilrecht. Aber es ist ggf. möglich, wegen Beleidigung, Verleumdung
oder übler Nachrede strafrechtliche Schritte einzuleiten. Möglicherweise
kommt auch der Tatbestand der Körperverletzung in Frage. Vor den Arbeitsgerichten,
Amtsgerichten oder, bei Beamten, vor den Verwaltungsgerichten kann auch
auf Unterlassung geklagt werden. Im öffentlichen Dienst sind Dienstaufsichtbeschwerden
u.ä. zu erwägen. Eines der ersten Urteile bezüglich des
Mobbings erging im Jahr 2001 vom Landesarbeitsgericht Thüringen unter
dem Vorsitz des Richters Peter Wickler. Geklagt hatte ein damals 55 jähriger
Sparkassenangestellter. Ihm wurde von der 5. Kammer des Gericht Recht gegeben
und u.a.von einem systematischen Psychoterror gegenüber dem Kläger
gesprochen.
Am ersten August 2002 ist das "Zweite Gesetz zu Änderung schadensrechtlicher
Vorschriften" in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten.
Dieses Gesetz eröffnet einem Arbeitnehmer die Möglichkeit, von
seinem Arbeitgeber Schmerzensgeld einzufordern, sofern dieser keine ausreichenden
Maßnahmen ergriffen hat, um seine Mitarbeiter ausreichend vor derartigen Übergriffen
zu schützten. Vor in Inkrafttreten des Gesetzes bestand ein Anspruch
auf Schmerzensgeld nur dann, wenn das Fehlverhalten in irgendeiner Art
und Weise vom Arbeitgeber selbst ausging. Unabhängig von dem Anspruch
auf Schmerzensgeld steht Mobbing- Opfern darüber hinaus auch ein Anspruch
auf Schadenersatz zu.
Handlungsmöglichkeiten
Für den Einzelnen ist es wichtig, so früh wie möglich gegen
den Mobbing-Prozeß aktiv zu werden. Bemerkt der Betroffene, dass
sich der anfängliche Konflikt auch nach einiger Zeit nicht gelegt
und weitere Spannungen nach sich gezogen hat, sollte er den Konfliktpartner
darauf ansprechen. Ist das Einzelgespräch aber nicht erfolgreich,
sollte der Betriebsrat mit einbezogen werden. Auf diesem Weg kann ein Vermittlungsgespräch
vereinbart werden, bei dem die Konfliktpartner ihre Standpunkte vor einem
neutralen Vermittler darstellen und in dem gemeinsam der Umgang mit den
Spannungen besprochen werden kann.
Auf betrieblicher Ebene empfehlen die Gewerkschaften eine Betriebsvereinbarung
abzuschließen. In dieser Übereinkunft wird ein "Belästigungsverbot" ausgesprochen,
wobei grob festgelegt wird, welche Handlungen als Belästigung betrachtet
werden. Darüber hinaus werden Sanktionen festgelegt, die bis zur Versetzung
oder Entlassung reichen können. Auch wird die Einrichtung einer Beschwerdestelle
und die Festlegung betrieblicher Ansprechpartner festgelegt.
Als letzten Schritt empfiehlt es sich, am Besten mit Unterstützung
eines Anwalts, nach den "Zweite Gesetz zu Änderung schadensrechtlicher
Vorschriften" Klage zu erheben
Weitere Infos finden Sie hier
Verein gegen psychosozialen Streß und Mobbing e.V.,
Am Burgacker 70,
65207 Wiesbaden,
Deutschland
Telefon: 0611-54 17 37 //
Fax: 0611-957 03 81
vpsmwi@aol.com //
www.vpsm.de
DGB-Angestelltensekretariat,
Postfach 10 10 26, 40001 Düsseldorf,
Deutschland
Telefon: 0211/4301-327
Netzwerk der Mobbing-Selbsthilfegruppen,
An der Oberhecke 21,
55270 Sörgenloch -
Deutschland
Telefon: 06136/760 88 35
Hamburger Mobbingtelefon der AOK
Pappelallee 22-26
22089 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040/20 23-0209
Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Mobbing (BAM)
Jürgen Bugla
44541 Castrop-Rauxel
Postfach 101 106
Deutschland
Telefon: 02305/3 23 28
KLIMA e.V.
Konflikt-Lösungs-Initiative Mobbingopfer-Anlaufstelle
Seewartenstraße 10
20459 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040 / 33 44 25 57 (Geschäftsstelle)
Telefon: 040 / 55 00 99 24 (Beratungstelefon)
Fax: 040 / 33 44 25 58
IPSM e.V.
Mobbingberatungsstellen "Perspektive",
Am Stock 14,
65597 Hünfelden -
Deutschland
Telefon: 06438-83 50 29 //
Fax: 06438-83 50 85
ipsmgiessen@aol.com /
www.ipsm-giessen.de
Mobbing-Scout
Fairness-Stiftung, gemeinnützige GmbH, Langer Weg 18, 60489 Frankfurt
am Main - Deutschland
Telefon: 069 - 789881 - 44 // Fax: 069 - 789881 - 51
kontakt@fairness-stiftung.de // www.mobbingscout.de
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