A
Akupunktur
Anerkannte Heilmethode der traditionellen chinesischen Medizin. Die
Akupunktur wurde im Gegensatz zu anderen verbreiteten Methoden der Alternativmedizin
definitiv in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen.
Alternativmedizin
Behandlungen mit erfahrungs-, komplementär- oder naturmedizinischen
Methoden. Sie sind nur dann kassenpflichtig, wenn sie als wirksam, zweckmässig
und wirtschaftlich anerkannt sind und von anerkannten Ärztinnen
oder Ärzten mit nachgewiesener Weiterbildung in der entsprechenden
Disziplin durchgeführt werden.
Ambulante Behandlung
Behandlungen in einer Praxis, Klinik oder bei
den Versicherten zuhause (keine Übernachtung).
Ambulanz
siehe Krankentransport
Apotheke
Verkaufsstelle für Heilmittel die berechtigt ist, rezeptpflichtige
Medikamente gegen Vorweisen einer ärztlichen Verschreibung abzugeben.
Das KVG sieht vor, dass Apotheker Originalpräparate durch preiswertere
Generika ersetzen dürfen.
Arzneimittel
siehe Medikamente
Arzt, Ärztin
Person mit abgeschlossenem Medizinstudium
(Dr. med.). Behandlungen durch Ärztinnen und Ärzte oder durch
andere Personen in ihrem Auftrag (z.B. PhysiotherapeutInnen) am Wohn-
oder Arbeitsort sind kassenpflichtig.
Aufnahmepflicht
Die Krankenkassen sind verpflichtet,
alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Einschränkung in
ihre obligatorische Grundversicherung aufzunehmen. Bei den freiwilligen
Zusatzversicherungen können die
Kasse Aufnahmegesuche ablehnen oder Vorbehalte anbringen.
Auslandschutz
Behandlungen bei einem Notfall im Ausland
und Rücktransporte in
die Schweiz sind in der Grundversicherung nicht vollumfänglich gedeckt.
Bei Bedarf muss eine Krankenpflegezusatz- oder eine Ferien- und Reiseversicherung
abgeschlossen werden.
B
Behandlung
Untersuchungen und Therapien durch medizinisch
ausgebildete Personen im Spital oder ambulant (in einer Praxis oder zuhause).
Behandlungen
sind kassenpflichtig, wenn sie am Wohn- oder Arbeitsort durch einen Arzt
oder Ärztin oder durch andere Personen in ihrem Auftrag (z.B. durch
PhysiotherapeutInnen) durchgeführt werden.
Bonus-Modell
Bonus-Modell
Bei diesem Modell erhalten Versicherte, die keine Grundversicherungsleistungen
beanspruchen, einen Bonus und bezahlen tiefere Prämien. Allerdings
kann die Kasse erst nach einigen Jahren gewechselt werden (siehe Prämiensparmodelle).
BSV
Bundesamt für Sozialversicherungen. Das BSV beaufsichtigt die
Versicherer, welche die Grundversicherung anbieten. Das BSV ist dafür
verantwortlich, dass die Versicherer das Krankenversicherungsgesetz (
KVG) einheitlich anwenden. Das BSV übt auch die Aufsicht über
die finanzielle Situation der Krankenversicherer aus. Hierzu müssen
die Krankenversicherer ihre Jahresberichte, Budgets, Jahresrechnungen
und die Prämien für das folgende Jahr vorlegen. Die Prämien
der Versicherer müssen vom BSV genehmigt werden, damit sie gültig
werden.
E
Erfahrungsmedizin
siehe Alternativmedizin
F
Facharzt
Arzt oder Ärztin mit einer weiterführenden Zusatzausbildung
in einem Fachgebiet der Medizin (z.B. Gynäkologie, Orthopädie,
Psychiatrie etc.).
Fitness
(Sportliche) Leistungsfähigkeit. Massnahmen zur Verbesserung der
Fitness werden zum Teil von den Krankenkassen unterstützt (siehe
Prävention und Fitnesscenter).
Fitnesscenter
Viele Krankenpflegezusatzversicherungen übernehemen einen Teil
der Abonnementskosten für die Fitnesscenter, die sie anerkennen.
G
Generika
Kopien teurer Originalmedikamente
Gesundheitszentrum/Gruppenpraxis
siehe HMO
Grundversicherung
Die obligatorische Grundversicherung
bietet einen umfassenden, in den allermeisten Fällen ausreichenden
Versicherungsschutz. Aus medizinischen Gründen sind Zusatzversicherungen
nicht nötig. Die Leistungen
der obligatorischen Grundversicherung sind bei allen Kassen identisch
(siehe Leistungskatalog). Die Kassen sind verpflichtet, neue Mitglieder
per Anfang Jahr ohne Einschränkung oder Vorbehalt aufzunehmen, wenn
ein Aufnahmegesuch fristgerecht in eingeschriebener Form erfolgt.
Gynäkologie
Fachgebiet der Medizin (Frauenheilkunde).
Massnahmen der Vorsorge (gynäkologische
Voruntersuchungen) siehe Prävention, Leistungen im Zusammenhang
mit Geburt siehe Mutterschaft.
H
Halbprivat
Unterbringung in der halbprivaten Abteilung eines Spitals, in der Regel
in einem Zweibettzimmer (siehe Spitalzusatzversicherungen).
Hausarzt
Viele Kassen bieten Prämienreduktionen für Versicherte, die
auf freie Arztwahl verzichten. Sie verpflichten sich, ausser in Notfällen
immer zuerst ihren Hausarzt zu konsultieren, den Sie aus einer Liste
regional zusammengeschlossener Ärzte und Ärztinnen auswählen
(siehe Prämiensparmodelle).
Hebamme
Geburtshelferin (siehe Mutterschaft)
Hilfsmittel
Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung oder der Behandlung
dienen (z.B. Inhalationsgeräte, Blutzuckermessgeräte, Brillen).
HMO
Health Maintenance Organisation (Gesundheitszentrum).
Gruppenpraxis mit Allgemein- und FachärztInnen sowie TherapeutInnen
verschiedener Fachrichtungen. Versicherte, die sich verpflichten, ausser
in Notfällen
immer zuerst ihre HMO-Praxis aufzusuchen, erhalten Prämienreduktionen
(siehe Prämiensparmodelle).
Homöopathie
Ganzheitliche Therapieform, die auf
dem so genannten Ähnlichkeitsprinzip
beruht. Die Homöopathie gehört zu den verbreiteten Methoden
der Alternativmedizin, ist aber seit Juni 2005 nicht mehr im Leistungskatalog
der Grundversicherung enthalten.
I
Impfung
Vorbeugende Immunisierung gegen Krankheiten.
Impfungen sind zum Teil im Rahmen der Prävention gedeckt.
K
Karenzfrist
Sperrfirst. Bei Neuabschlüssen oder bei Änderungen von Versicherungspolicen
kann der Versicherer in gewissen Fällen eine Sperrfrist vereinbaren.
Die Versicherung tritt dann erst nach Ablauf der Frist in Kraft. Leistungen
während der Karenzfrist sind aus der Versicherungsdeckung ausgeschlossen.
Kostenbeteiligung
Versicherte müssen einen Teil
der gesamten Behandlungskosten (Arzt, Spital, Medikamente, Brillen etc.)
selbst tragen ( Franchise, Selbstbehalt
und pauschale Kostenbeteiligungen).
Krankenkasse
Versicherungsgesellschaft, die auf die
Krankenversicherung spezialisiert ist und die Anforderungen des Bundesamtes
für Sozialversicherung
erfüllt.
Krankenpflegezusatz
Freiwillige Zusatzversicherungen
für erweiterte Leistungen in
Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen.
Krankentransport
Transporte und Rettungsmassnahmen sind
nur kassenpflichtig, wenn sie medizinisch notwendig sind. Für Krankentransporte
im Ausland und Repatriierungen sind Zusatzversicherungen notwendig.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung deckt Leistungen
in Zusammenhang mit Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Es wird unterschieden
in eine medizinische Grundversorgung,
die in der obligatorischen Grundversicherung gedeckt ist, und ergänzende
Leistungen, die in freiwilligen Zusatzversicherungen gedeckt werden können.
Krankheit
Jede Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit,
die nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist und die eine
Untersuchung oder eine medizinische Behandlung verlangt oder eine Arbeitsunfähigkeit
herbeiführt.
Kur
Behandlung zur Prävention von Erkrankungen
oder zur Genesung nach einer Krankheit oder einem Unfall.
KVG
Krankenversicherungsgesetz, das seit 1996 in Kraft
ist. Hauptelemente des KVG sind die Solidarität unter den Versicherten
sowie Massnahmen zur Kosteneindämmung. Die Einführung der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung für die gesamte Bevölkerung der Schweiz
und die Festlegung einer einheitlichen Prämie je Versicherer und
Region haben die unter dem alten Gesetz fehlende Solidarität teilweise
behoben. Dazu trug auch bei, dass die Kassen Betagten oder Personen mit
schlechtem gesundheitlichem
Zustand den Beitritt nicht verweigern dürfen.
Kündigung
Beendigung eines Versicherungsvertrags
unter Einhaltung der Kündigungsfrist
(siehe Kassenwechsel).
L
Labor
Einrichtung für medizinische Untersuchungen
(v.a. chemische, elektrolytische etc.).
Leistungen der Grundversicherung
Leistungskatalog
Verzeichnis der Leistungen, die unter einer Versicherungspolice
gedeckt sind. Da die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung im
Krankenversicherungsgesetz
genau festgelegt sind, sind sie bei allen Kassen identisch.
Light-Modell
Versicherte, die auf freie Arztwahl verzichten
und weitere Einschränkungen
in Kauf nehmen (freie Wahl von Medikamenten, Spitälern etc.), erhalten
eine Prämienreduktion von bis zu 10% (siehe Prämiensparmodelle).
M
Medikamente
Heilmittel. Welche Medikamente in der Grundversicherung
gedeckt sind, ist in der so genannten Spezialitätenliste definiert
(erhältlich
bei Kassen, Ärzten und Apothekern oder auf der Website des BSV).
Mutterschaft
Behandlungen, Untersuchungen und Beratungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft,
Geburtsvorbereitung, Geburt und Stillen.
N
Negativliste
Liste der Leistungen, die aus einer Deckung ausgeschlossen sind.
O
Obligatorische Grundversicherung
siehe Grundversicherung
Optiker
Spezialisten für Sehhilfen ohne ärztliche
Ausbildung.
P
Pflege
Grundlegende Pflegeleistungen wie Wechseln von
Verbänden, Waschen,
Umbetten etc.
Privat
In der Krankenversicherung unterscheidet man
zwischen der Sozialversicherung (dazu gehört die obligatorische
Grundversicherung) und den Privatversicherungen, die freiwillige Zusatzversicherungen
anbieten. Die Sozialversicherung
ist durch das Krankenversicherungsgesetz geregelt und untersteht der
Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung. Im Zusammenhang
mit einem Spitalaufenthalt unterscheidet man auch zwischen allgemeiner
und halbprivater/privater Abteilung, wobei sich die Leistungen in Bezug
auf die freie Arztwahl und die Unterbringung unterscheiden.
Prämie
Periodischer Versicherungsbeitrag, der die durchschnittlichen Zahlungen
an die Versicherten, den Administrationsaufwand und den Gewinn einer
Versicherungsgesellschaft deckt.
Prämiensparmodell
Die meisten Krankenkassen bieten
Prämienvergünstigungen für
Versicherte, die Einschränkungen in Bezug auf die freie Arzt- und
Spitalwahl in Kauf nehmen.
Prävention
Massnahmen zur Verbesserung des allgemeinen
Gesundheitszustandes und zur Verhinderung von Erkrankungen und Unfällen
werden von den Krankenkassen in geringem Umfang im Rahmen der obligatorischen
Grundversicherung und
in gewissen freiwilligen Zusatzversicherungen unterstützt.
Psychotherapie
Seelenheilkunde. Psychotherapeutische
Behandlungen sind nur kassenpflichtig, wenn sie durch einen ärztlich ausgebildeten Therapeutinnen oder
Therapeuten erfolgen oder von einem Arzt oder einer Ärztin delegiert
werden.
R
Rabattsätze
Krankenkassen dürfen je nach Franchise für Erwachsene bzw.
für Kinder und Jugendliche die folgenden gesetzlichen Maximalrabatte
gewähren:
Erwachsene
500 Franken: 160 Fr./Jahr
1'000 Franken: 560 Fr./Jahr
1'500 Franken: 960 Fr./Jahr
2'000 Franken: 1'360 Fr./Jahr
2'500 Franken: 1'760 Fr./Jahr
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
100 Franken: 80 Fr./Jahr
200 Franken: 160 Fr./Jahr
300 Franken: 240 Fr./Jahr
400 Franken: 320 Fr./Jahr
500 Franken: 400 Fr./Jahr
600 Franken: 480 Fr./Jahr
Reiseversicherung
Alternative zu Krankenpflege- und
Spitalzusatzversicherungen für
erweiterte Leistungen im Ausland.
S
Sehhilfe
Hilfsmittel zur Korrektur von Sehfehlern und
Erkrankungen, die das Sehen beeinträchtigen (Brillen, Kontaktlinsen).
Selbstbehalt
Die Versicherten tragen einen Teil der
Behandlungskosten, die in einem Kalenderjahr anfallen. Zusätzlich
zu einer festen Franchise beträgt
der Selbstbehalt bei der obligatorischen Grundversicherung 10% der Kosten
pro Kalenderjahr, die die Franchise übersteigen (seit 2004 höchstens
700 Fr. für Erwachsene, 350 Fr. für Kinder).
Sparmodell
Versicherte, die Einschränkungen der versicherten Leistungen in
Kauf nehmen, erhalten Prämienreduktionen. Bei der obligatorischen
Grundversicherung stehen das HMO-, Hausarzt-, Bonus-, und Light-Modell
zur Auswahl; bei den Spitalzusatzversicherungen Selbstbehalt, Spitalliste
und Bonus-Modell.
Spezialitätenliste
Liste der Medikamente, die in
der obligatorischen Grundversicherung abgedeckt sind. Die aktuelle Liste
publiziert das Bundesamt für
Gesundheit ( www.bag.admin.ch)
Spitalzusatz
Freiwillige Zusatzversicherungen für
erweiterte Leistungen in Zusammenhang mit einem Spitalaufenthalt.
Spitex
Hauspflege. Pflege und medizinische Betreuung bei Versicherten zuhause.
T
Tarif
System von Prämien und Leistungen, das vom Bundesamt für
Sozialversicherung geprüft und bewilligt wird.
U
Unfall
Plötzliche und ungewollt verursachte Schädigungen durch ein
aussergewöhnliches, äusseres Ereignis, das die körperliche
oder geistige Gesundheit beeinträchtigt. Leistungen im Zusammenhang
mit einem Unfall ( Arzt, Spitalaufenthalt, Medikamente, Hilfsmittel etc.)
können in der obligatorischen Grundversicherung eingeschlossen werden.
Erwerbstätige, die mindestens 8 Stunden pro Woche bei demselben
Arbeitgeber beschäftigt sind, sind vom Arbeitgeber gegen Betriebs-
und Nichtbetriebsunfall versichert. Bei Unfällen springt die Krankenversicherung
nur dann ein, wenn die versicherte Person über keine andere (obligatorische
oder private) Versicherungsdeckung verfügt.
Untersuchung
Medizinische Abklärung bei Krankheitssymptomen, nach einem Unfall
oder als präventive Massnahme.
V
Versicherte
Jede in der Schweiz wohnhafte Person untersteht
dem Obligatorium für
die Grundversicherung. Alle Familienmitglieder sind individuell versichert.
Jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, muss sich innerhalb
von drei Monaten versichern. Die gleiche Frist gilt für Eltern,
die ihr neugeborenes Kind einer Krankenversicherung anschliessen müssen.
Versicherte können den Krankenversicherer frei wählen, der
sie unabhängig von ihrem Alter und ihrem Gesundheitszustand aufnehmen
muss, ohne Vorbehalte oder Karenzfristen.
Vorbehalt
Einschränkung der zugesicherten Versicherungsdeckung. Kassen dürfen
keine Vorbehalte bei der Aufnahme in die obligatorische Grundversicherung
anbringen. Bei den freiwilligen Zusatzversicherungen ist es im Ermessen
der Kasse, Leistungen aufgrund der Krankengeschichte von Versicherten
einzuschränken.
Z
Zahnarzt
Facharzt für Erkrankungen der Zähne
und des Kauapparates.
Zahnkorrektur
Behandlungen der Zähne oder des Kauapparates in folge von Unfällen,
Missbildungen oder Erkrankungen zu medizinischen oder kosmetischen Zwecken
sind nur zum Teil in der Grundversicherung abgedeckt. Erweiterte Leistungen
werden als Krankenpfegezusätze angeboten.
Zusatzversicherung
Freiwillige Versicherung, deren Leistungen über
die Grundversicherung hinausgehen (siehe auch Krankenpflegezusatz und
Spitalzusatz).
(Quelle: http://www.vzonline.ch/de/vergleichen/krankenkassen/fachbegriffe-von-a-z.html)
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