Praxis für Therapieberatung und Krisenintervention

Kriterien für seriöse psychotherapeutische Angebote

Zwar ist heute die psychotherapeutische Tätigkeit in den meisten Kantonen durch kantonale Gesundheitsgesetze (Praxisbewilligung für psychotherapeutische Tätigkeit) mit klaren Kriterien (allerdings von Kanton zu Kanton noch unterschiedlich) geregelt, und auf Ebene Krankenkasse ist heute klar, aufgrund welcher Kriterien die Grundversicherung und / oder die Zusatzversicherungen eine Psychotherapie bei einem bestimmten Psychotherapeuten zahlen (siehe auch weiter unten).

Doch nach wie vor gibt es auch im Bereich der Psychotherapie seriöse und unseriöse Angebote, zumal der Titel "Psychologe" bis heute in der Schweiz immer noch kein rechtlich geschützter Titel ist. Jeder und jede darf sich - im Gegensatz zum Titel des Psychotherapeuten, in den Kantonen die dies geregelt haben - in vielen Kantonen noch so nennen. Dasselbe gilt auch für "Titel" wie "Sexualtherapeut", "LebensberaterIn", "PaartherapeutIn", etc. Bis heute tummeln sich in diesen Feldern auch noch viele Scharlatane und selbsternannte "TherapeutInnen"...

Als Kriterium für die Seriosität eines Angebotes kann primär das Kriterium Ausbildung und fachliche Anerkennung genannt werden.

A. Ausbildung / Qualifikation und fachliche Anerkennung des Psychotherapeuten als Kriterium

Zur Bedeutung der Grundausbildung und der Titel ist zu sagen:

PSYCHOLOGEN mit dem Titel "lic.phil. I" / "Dr. phil.", "Dipl. Psychologin" oder "HAP" sind Fachleute mit einem Hoch- oder Fachhochschulstudium in Psychologie.
Sie sind nach Abschluss ihres Studiums befähigt, gesunde Menschen zu beurteilen und zu beraten.
Dieser Abschluss (Grundstudium) befähigt aber noch nicht zur psychotherapeutischen Tätigkeit!

PSYCHIATER (Dr. med. / Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH) sind von ihrer Ausbildung her primär Fachleute für schwere Geisteskrankheiten und deren medizinisch-psychiatrische Behandlung. Ihre Ausbildung ist ein Medizinstudium sowie eine spezialärztliche Weiterbildung in psychiatrischen Institutionen.
Der Titel bedeutet noch nicht, dass die Person auch wirklich eine psychotherapeutische Ausbildung hat!
Psychiater welche den Facharzttitel nach dem 1. Januar 1998 erworben haben, verfügen über eine der anerkannten Psychotherapieausbildungen mit Abschluss. Allerdings sind zur Erreichung der Kriterien der FMH sowie des Titels "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH" nur etwa 1/3 des zeitlichen Aufwandes im Vergleich zu einem Psychotherapeuten ASP notwendig (siehe Ausbildungskriterien der FMH und des ASP / Charta im Vergleich).
Von den Psychiatern mit einem Facharzttitel älteren Datums haben viele, aber nicht alle diese Ausbildung freiwillig absolviert.

Darum sei hier betont: Es ist das Recht der Patienten zu erfahren, welche Ausbildung der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin nach seinem medizinischen oder humanwissenschaftlichen Studium gemacht hat, bevor eine Therapie begonnen wird. Fragen Sie im Abklärungsgespräch danach! Sollten sie keine oder nur ungenügende oder gar irritierte Reaktionen und abwiegelnde Auskünfte erhalten, suchen Sie besser weiter, oder nehmen THERAPIEBERATUNG in Anspruch.

PSYCHOTHERAPEUTINNEN und PSYCHOTHERAPEUTEN (mit den Zusätzen ASP / SPV, GedaP oder FSP) sind Fachpersonen, welche seelisch leidende und kranke Menschen behandeln können.
Ihre Ausbildung besteht aus einem Hoch- oder Fachhochschulstudium in einer Humanwissenschaft (meist Psychologie oder Medizin), sowie der daran anschliessenden eigentlichen psychotherapeutischen Spezialausbildung in mindestens einer wissenschaftlich anerkannten, bewährten Therapiemethode (siehe auch: www.psychotherapiecharta.ch).
Die entsprechende Bezeichnung lautet dann Psychotherapeut ASP / SPV (Schweizerischer Psychotherapeuten Verband), Psychotherapeut GedaP (Gesellschaft delegiert arbeitender PsychotherapeutInnen) oder FSP (Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen).
Die Träger/innen dieser Titel sind PsychotherapeutInnen mit Abschluss einer anerkannten Psychotherapieausbildung.

Allerdings gibt es auch heute noch gute Psychotherapeuten, welche - aus welchen Gründen auch immer - diesen beiden Verbänden nicht angehören (wollen), die Aequvalenzkriterien aber erfüllen und sowohl zur Psychotherapie zugelassen, wie auch von den Krankenkassen anerkannt sind (nachfragen ist sinnvoll und immer berechtigt/erlaubt!).

Im Zweifelsfalle hilft hier die Frage, ob jemand die CHARTA-Anerkennung (dazu gehören unter anderem Fach-Verbände und Ausbildungs-Institutionen wie (siehe die Mitglieder-Liste auf der HP der Charta) oder meine daraus entnommene aktuelle Liste:

erfüllt, die Praxisbewilligung für Psychotherapie hat (in Kantonen welche dies schon geregelt haben) und auf der Liste der Santé Suisse (Empfehlungsliste zur Zusatzversicherung) aufgeführt ist.


Weitere Kennzeichen seriöser Psychotherapeuten und PsychotherapeutInnen:

B. Zu ethischen Regelungen / Auftreten / Verhalten als Kriterium

In der Ausübung ihres Berufes ist von allen Psychotherapeuten ein verantwortungsvoller Umgang mit der eigenen Person, mit der psychotherapeutischen Aufgabe und den Menschen gefordert, mit denen sie in der Psychotherapie in eine besondere Beziehung eintreten.

Anliegen und Ziel jeder Psychotherapie ist das Wohl der PatientInnen im Sinne der Erhaltung und des Schutzes der grundlegenden Menschenrechte.

Psychotherapeuten verpflichten sich, ihre fachliche Qualifikation so einzusetzen, dass sie dem Wohlbefinden und Interesse der PatientInnen nützen. Sie respektieren deren persönliche Integrität und meiden jeden Missbrauch der Kompetenz und Abhängigkeit der PatientInnen.

PsychotherapeutInnen verpflichten sich, ausschliesslich jene psychotherapeutischen Leistungen anzubieten, für die sie eine entsprechende Qualifikation und Kompetenz erworben haben, und über deren theoretische und praktische Weiterentwicklung sie sich durch Fortbildung auf dem Laufenden halten.

Auskündigungen (Inserate, Praxisschilder, Diplome und Berufsbezeichnungen) über die psychotherapeutische Tätigkeit dürfen nicht aufdringlich sein und nicht zu Täuschungen Anlass geben, insbesondere auch nicht hinsichtlich der Berufsausübung und die Ausbildung. Periodisches Inserieren ist nicht zulässig.

Die Auskündigung einer nicht therapeutischen Tätigkeit (z.B. psychologische Beratung) darf nicht durch Hinweise auf eine psychotherapeutische Wirkung oder durch den Gebrauch einer Berufs- oder Institutsbezeichnung den Anschein erwecken, es handle sich um psychotherapeutische Verrichtungen. Mehrdeutige Bezeichnungen sind durch klärende Zusätze zu verdeutlichen.

Psychotherapeuten verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit ÄrztInnen, Institutionen des Gesundheitswesens, SozialarbeiterInnen und PsychotherapeutInnen anderer Fachrichtungen, um PatientInnen optimale Hilfestellungen anzubieten.

PatientInnen entscheiden, ob und wie lange sie eine Psychotherapie eingehen wollen. Ausserdem sind sie auf die Freiheit in der Wahl ihrer Psychotherapeutin bzw. ihres Psychotherapeuten aufmerksam zu machen.

Insbesondere sollen PatientInnen über folgende Punkte orientiert werden:

Die "Orientierung von PatientInnen über die Bedingungen einer Psychotherapie hat sachlich, ehrlich und verhältnismässig zu erfolgen". (Teilweiser Auszug aus den Ethikrichtlinien des SPV)

C. Vertrautheit des Therapeuten, der Therapeutin mit wichtigen Aspekten spezieller Themen als Kriterium

HIV / AIDS Bei einem ersten Kontakt mit dem Therapeuten oder der Therapeutin sollte geklärt werden, wie vertraut er oder sie mit der spezifischen Problemlage ist. Es empfiehlt sich, bereits in der ersten Sitzung zu sagen, dass eine Infektion mit HIV besteht bzw. man von Aids betroffen ist, und dabei auf die Reaktion der Therapeutin, des Therapeuten zu achten.
Für das Gelingen einer Therapie ist es wichtig, dass der Therapeut bzw. die Therapeutin mit Themen wie Krankheit, Angst vor Sterben und Tod vertraut ist. Auch die direkte Frage, ob der Therapeut bereits Erfahrung mit HIV-Klienten oder -Klientinnen hat, kann zur Klärung beitragen.

Drogen Wer zum Zeitpunkt der Therapiesuche harte Drogen konsumiert oder erst seit kurzer Zeit damit aufgehört hat, sollte dies offen legen und den Therapeuten, die Therapeutin darauf ansprechen, ob er oder sie über entsprechende Erfahrungen aus seiner resp. ihrer Praxis verfügt.
Dies ist unter diesen Umständen meist eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie.

Homosexualität Für Schwule und Lesben ist es wichtig, die Haltung der Therapeutin, des Therapeuten zur Homosexualität zu erfahren. Auch hier empfiehlt es sich, die entsprechenden Fragen bereits in der ersten Sitzung zu klären. Der Therapeut bzw. die Therapeutin soll die Frage beantworten, ob er oder sie Homosexualität als etwas Selbstverständliches akzeptiert und mit der Heterosexualität als gleichwertig einstuft. Wer nicht so offen zur eigenen Homosexualität stehen kann, sucht besser eine Person auf, von der er oder sie weiss, dass keine Vorurteile bestehen.

Darum sei hier nochmals betont: Es ist das Recht der Patienten, dem Therapeuten / der Therapeutin ALLE brennenden Fragen zu stellen, bevor eine Therapie begonnen wird. Fragen Sie im Abklärungsgespräch wie auch in eventuell darauf folgenden Sitzungen!

D. Beziehungsaspekte als Entscheidungs- / Auswahlkriterium

Neben der fachlichen Ausbildung, der psychologischen Ausrichtung der Therapeutin / des Therapeuten und der Vertrautheit mit dem Thema spielen letztlich Beziehungsaspekte eine entscheidene Rolle für einen hilfreichen therapeutischen Prozess. Folgende Fragen können nach einem Erstkontakt eine Orientierungshilfe bieten:

a. sehr wichtig

b. wichtig

Fallen die Antworten aus der Kategorie "sehr wichtig" mehrheitlich negativ aus, so ist aus persönlichen Gründen davon abzuraten, bei dieser Person eine Psychotherapie aufzunehmen. Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass der Ersteindruck im Verlaufe der Sitzungen bestätigt wird und sich auch auf längere Sicht kein für den Klienten, die Klientin hilfreicher Prozess entwickelt.

Sind Sie nur bei den Fragen unter "wichtig" unsicher, könnte mangelnde Vertrautheit der Grund sein. Eventuell bringen eine oder zwei weitere Sitzungen die nötige Klärung.

c. Weitere Aspekte / Kriterien

So wie es Anzeichen für seriöse Angebote gibt, so gibt es auch Anzeichen, bei denen Skepsis angebracht ist:

Einige Kriterien und Hinweise für Zweifelhafte Psychotherapie-Angebote

Zweifelhaft sind Psychotherapie-Angebote, welche esoterisch ausgerichtet sind. Insbesondere dann, wenn der sogenannte "Psychotherapeut" nicht über eine anerkannte Grundausbildung sowie eine CHARTA-Anerkannte psychotherapie-Ausbildung verfügt.

Ist der suchende Klient ebenfalls esoterisch interessiert und sucht eine entsprechende Beratung, kann durchaus eine erfreuliche und Gewinn bringende Begegnung stattfinden. Es sollten aber nicht mehrere Sitzungen abgemacht werden, da sonst die Gefahr droht, von religiösen Eiferern oder "spirituellen Meisterinnen" abhängig zu werden. Seriöse Therapeuten und Therapeutinnen achten und akzeptieren religiöse Vorstellungen und Weltbilder der Klienten und versuchen nicht, diese mit ihren persönlichen Einstellungen zu beeinflussen.

Wenn Sie im Gespräch mit dem Therapeuten, der Therapeutin folgende Wahrnehmungen machen, ist höchste Vorsicht geboten:

Der Therapeut, die Therapeutin

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